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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anders & Gehler Postservice Direktmarketing Center GmbH, Fichtenstr. 45, 40233 Düsseldorf
vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Gehler
Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Vorgänge sowohl mit Zulieferern, Zwischenhändlern und
Wiederverkäufer als auch mit Endkunden. Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Anders & Gehler Postservice Direktmarketing Center GmbH gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Geschäfts- und Einkaufsbedingungen der Geschäftspartner werden nur dann Vertragsinhalt, wenn diesen zuvor ausdrücklich und schriftlich zugestimmt wurde.  Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen Anders & Gehler Postservice Direktmarketing Center GmbH (PDC genannt) und dem Kunden findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1) Allgemeine AGB’s:

Angebote:
Angebote sind freibleibend und unverbindlich und werden erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung gültig. Angebote sind 14 Tage, ab Angebotsdatum, gültig. Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt sind.

Preise:
Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung oder dem Auftrag aufgeführten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Preise verstehen sich ohne Skonto und sonstige Nachlässe. Vereinbarte Nebenleistungen und von PDC vereinbarungsgemäß verauslagte Kosten gehen, soweit dies nicht anders geregelt ist, zu Lasten des Kunden. Preiserhöhungen nach Vertragsabschluß, die auf Schwankungen von Wechselkursen, Lohn oder Werkstoffverteuerung beruhen, können an den Kunden weitergegeben werden.
Verpackungskosten, Versand- und Transportspesen sind in den Angeboten von PDC nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

Zahlungsbedingungen:
Die Kosten für Leistungen und Waren sowie verauslagte Kosten sind bei der Übergabe der Ware bzw. bei Abschluss der Leistung sofort fällig, soweit keine andere Zahlungsweise und kein anderes Zahlungsziel vereinbart ist. Der Betrag ist per Scheck oder per Banküberweisung, in einem Betrag rein netto, zu entrichten. Eine Zahlung per Überweisung oder per Scheck gilt erst dann als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto der PDC gutgeschrieben wurde.
Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlung einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist PDC zum sofortigen Rücktritt vom Vertrag ohne besondere, vorhergehende Ankündigungen berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderung sämtliche Forderungen der PDC gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Bei Zahlungsverzug erfolgt von PDC eine Zahlungserinnerung. Beim Ausbleiben der Begleichung der Forderung berechnet PDC Verzugszinsen in Höhe von 1% des Rechnungsbetrages pro Monat. Für jede weitere Zahlungsaufforderung bzw. Mahnung berechnet PDC eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,- € je Mitteilung. Bei Zahlung später als 2 Wochen nach Zahlungsfrist auf der Rechnung beginnt der verzinsbare Zahlungsverzug.
Bei Zahlungsverzug kann PDC einen Liefer-, Leistungs- und/oder Produktionsstopp verhängen.

Eigentumsvorbehalt:
Leistungen und gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der PDC.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware muss der Kunde auf das Eigentum von PDC hinweisen und PDC unverzüglich benachrichtigen. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderungen. Die Weiterveräußerung unserer Waren und Leistungen bei noch nicht beglichener Rechnung darf erfolgen. Die Einnahmen des Kunden aus dem Weiterverkauf unserer noch nicht bezahlten Waren oder Dienstleistungen müssen bis zur Höhe des Rechnungsbetrags an PDC abgetreten werden. Erfolgt dies insbesondere bei Wiederverkäufern nicht, stellt dies unter Umständen Unterschlagung, Veruntreuung oder ggf. Betrug nach den §§ des StGB dar.

Material- und Warenanlieferung:
Die Anlieferung hat entweder als Paketsendung in Kartonagen oder auf Mehrweglademitteln zu erfolgen. Die Entsorgung von Einwegverpackung, Einwegpaletten, Styroporverpackung, Kunststoffverpackungen und Folien wird an den Besitzer der Ware berechnet.

Material- und Warenlagerung; Haftung:
PDC verpflichtet sich die uns anvertrauten Waren ordentlich und sachgerecht zu lagern.
Bei durch PDC verursachten Schäden hafte PDC im Rahmen der gesetzlichen Regelungen-  und Haftpflichtgrenzen. Eine Haftung für ihre eingelagerten Waren erfolgt auf der Grundlage der Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) bis zu einer Höhe von 35000,00 Euro. Wird eine Höherversicherung gewünscht, so ist eine Höherversicherung auf Wunsch des Kunden möglich.

Material- und Warenversand:
Der Versand von Waren erfolgt innerhalb der Haftungsgrenzen der für den Kunden beauftragten Frachtführer. Die Gefahr geht auf den Frachtführer über sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person, bzw. Unternehmen übergeben worden ist. Die Diese Regelung der Transportgefahr gilt auch bei Teillieferungen oder im Falle von Rücksendungen.
Etwaige Transportschäden können nur bei dem beauftragten Transportunternehmen (Post, Bahn, Spediteur etc.) in der Höhe der dort vereinbarten Haftungsgrenzen geltend gemacht werden.
Bei unfrei eintreffenden Rücksendungen kann PDC die Annahme verweigern.

Liefertermine:
Wenn nicht anders schriftlich vereinbart, sind Liefertermine und Lieferfristen unverbindlich. PDC ist zu Teilleistungen oder Teillieferungen berechtigt. Bei Überschreitung von Lieferfristen kann der Kunde die PDC schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist, zu liefern. Nach dieser Frist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Höhere Gewalt, Krieg, Aufruhr, Streik, Aussperrung und unverschuldete erhebliche Liefer- und Betriebsstörungen verlängern die jeweiligen Fristen und die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen zuzüglich weiterer 2 Wochen.

Mängel:
Der Kunde hat die Pflicht, innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Ware oder Erbringungen der Leistung, sich von dem einwandfreien Zustand zu überzeugen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, so ist die Ware und/oder Leistung vom Kunden angenommen.
Beanstandungen nach dieser Frist, besonders bei einem offensichtlichen Mangel, kann PDC zurückweisen. Die Verwendung der mangelhaften Ware darf bis zur Klärung nicht erfolgen. Bei gerechtfertigter Beanstandung besteht nur das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl, bis zur Höhe des Auftragswertes exkl. Portokosten.

Gewährleistung:
Die unsachgemäße Handhabung, Lagerung oder Behandlung von Waren hat zur Folge, dass Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sind. Die Haftung der PDC ist auf den Wert, der in der Dienstleistungsrechnung aufgeführt ist, beschränkt.
    2) Zusätzliche Drucksachen AGB’s:

Drucktoleranzen:
Zulässig sind geringfügige Farbtoleranzen, Mehr oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Menge, Standdifferenzen bis zu 0,5% der Blattgröße sowie Qualitätsschwankungen bedingt durch die technischen Gegebenheiten der jeweiligen Maschinen und Materialänderungen während des Druckes.

Korrekturabzug für Drucksachen:
Der Kunde erhält von PDC nach Erstellung seiner Vorlage einen Korrekturabzug. Dieser ist vom Kunden auf Richtigkeit der darin aufgeführten Angaben sowie auf Tippfehler zu überprüfen. Verbesserungen und Änderungen sind in den Korrekturabzug einzutragen, zu unterschreiben und zurück zusenden. Nach Änderung der Vorlage erhält der Kunde auf Wunsch erneut einen Korrekturabzug. Dieser ist ebenfalls zu prüfen, zu unterschreiben und zurück zusenden. Bei einem farbigen Korrekturabzug sind die Farben aus technischen Gründen nicht farbverbindlich für den Druck. Der Kunde erhält für die Rücksendung des Korrekturabzuges eine Frist. Geht bis zu diesem Zeitpunkt kein Korrekturabzug bei PDC ein, so gilt dieser als fehlerfrei. Die Haftung für die Richtigkeit der Vorlage liegt letztendlich beim Kunden. Wünscht der Kunde keinen Korrekturabzug, so haftet er ebenfalls für Richtigkeit und Tippfehler.

Entwurfskosten für Drucksachen:
Satz/Scankosten sind auch bei Nichterteilung eines Auftrags zu bezahlen, da diese Vorarbeiten (z. B. Erstellung eines Musters) individuelle arbeiten sind und anderweitig nicht veräußert werden können.

Gelieferte Vorlagen für Drucksachen:
Für die vom Kunden digital gelieferten Vorlagen übernimmt PDC keine Haftung. PDC ist nicht verpflichtet, Dateien auf Richtigkeit von Einstellungen (z. B. Farbe, Raster, Auflösung, Vollständigkeit, usw.) und Inhalt zu überprüfen. Bei Abweichung vom gewünschten Druckobjekt haftet PDC nicht. Zwingend notwendige Änderungen, die von PDC bemerkt werden, werden ausgeführt und dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt.

3) Zusätzliche Franierservice AGB’s:

Anlieferung:
Die Anlieferung der Frankierpost hat getrennt nach nationalen und internationalen Sendungen zu erfolgen. Des Weiteren sind Sonderversandformen wie Einschreiben und Wertbriefe mit den entsprechenden Einlieferformularen und Belegen zu versehen und so zu separieren, dass diese als solch zu erkennen sind.

Portogebühren:
Die anfallenden Portogebühren sind an PDC per Lastschrift zu entrichten. Erhält PDC im Nachhinein eine Portonachforderung, so hat diese der Kunde zu begleichen. PDC haftet nicht für die Dienstleistung des Zustelldienstes.

Zusatzgebüren:
Zusätzliche Leistungen, wie das Ausfüllen von Einschreibbelegen, Dialogpostformularen, sowie das zusätzliche Sortieren der Sendungen nach nationalen, internationalen Sendungen und nach Sonderversandformen, wird gemäß unserer zur Zeit gültigen Gebührentabelle in Rechnung gestellt.

4) Zusätzliche Versand AGB’s:

Vom Kunden angelieferte Ware:
PDC führt die Werktätigkeiten sowie etwaige Posteinlieferungen im Kundenauftrag aus. PDC verlässt sich auf die Richtigkeit der Angaben des Kunden über die auszuführenden Tätigkeiten insbesondere über Angaben zur Sendungsmenge. Eine Überprüfung der tatsächlichen Stückzahl wird nur auf Wunsch, gegen Aufwandspauschale, durchgeführt. Auch zur vorschriftsmäßigen Sendungsgestaltung (Aufmachung, Größe etc.) besteht keine Prüfpflicht und insbesondere keine Haftung für den Fall, dass die Deutsche Post AG die Annahme der Sendung verweigert und sich der Versandtermin verschiebt oder Teile der Ware (z. B. Briefumschläge) neu bedruckt / hergestellt werden müssen. Im Rahmen des Möglichen wird die Sendung jedoch auf Unregelmäßigkeiten geprüft. Ergibt sich eine schnellere / effizientere Möglichkeit der Abwicklung, so wird der Kunde benachrichtigt. Eine generelle Verpflichtung der Prüfung besteht nicht.
Soweit möglich werden Unregelmäßigkeiten, ggf. gegen Aufwandsentschädigung, behoben.

Portogebühren:
Die anfallenden Portogebühren sind an PDC im Voraus zu entrichten. Sofern der Kunde mit der Deutschen Post AG kein Lastschriftverfahren (sog. "Ausweisverfahren")  vereinbart hat, muss das Portoentgelt an PDC in bar, per V Scheck oder Banküberweisung geschehen. Wird der Betrag per Banküberweisung entrichtet, so kann frühestens am Tag der Gutschrift auf dem Konto der PDC die Sendung bei der Postfiliale eingeliefert werden.
Bei Zahlung mit V Scheck kann die Sendung frühestens am Tag der tatsächlichen Verfügbarkeit des Scheckbetrags eingeliefert werden. Tatsächlich verfügbar ist der Betrag drei bis vier Werktage nach Gutschrift (Buchung) auf dem Konto der PDC. Stellt sich bei Anlieferung der Sendung bei der Postfiliale heraus, dass die im Voraus bezahlten Portoentgelte nicht ausreichend sind, so wird die Sendung nicht oder nur teilweise versendet. Mehrkosten bis max. 100,- EURO wird von PDC in Ausnahmefällen ausgelegt. Teilweise wird dann versendet, wenn der zurückgehaltene Sendungsteil zum selben Tarif nachträglich versendet werden kann. Erhält PDC im Nachhinein eine Portonachforderung, so hat diese der Kunde zu begleichen. PDC haftet nicht für die Dienstleistung des Zustelldienstes.

5) Schlussbestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen durch gesetzliche oder gerichtliche Urteile unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingung(en) tritt die gesetzliche Neuregelung in Kraft.

Gerichtsstand ist Düsseldorf
(Amtsgericht Düsseldorf oder Landgericht Düsseldorf).
Düsseldorf, 2019